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40 oder 42 Euro Pflegehilfsmittel: Was zahlt die Pflegekasse heute wirklich?
31. Aug. 2026

40 oder 42 Euro Pflegehilfsmittel: Was zahlt die Pflegekasse heute wirklich?

Auf einen Blick: Die Pflegekasse übernimmt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach §40 Abs. 2 SGB XI aktuell 42 Euro monatlich – nicht mehr die früher geltenden 40 Euro. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege. Wer im Netz noch die Angabe von 40 Euro findet, hat entweder eine ältere Quelle oder eine Zusammenfassung aus der Zeit vor der letzten Anpassung. Für Angehörige ändert sich in der Praxis wenig: der Antragsweg und die sieben anerkannten Produktgruppen bleiben identisch, nur der Höchstbetrag ist um 2 Euro monatlich gestiegen.

Aktuelle Höhe: 42 Euro monatlich

Der geltende Höchstbetrag pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegt aktuell bei 42 Euro brutto. Die Erstattung erfolgt entweder als Direktbelieferung durch einen Vertragspartner der Pflegekasse oder als Erstattung eingereichter Rechnungen beim Selbstbezug. Der Anspruch selbst ist gesetzlich in §40 Abs. 2 SGB XI verankert; die konkrete Höhe wird durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Pflegereformen fortgeschrieben.

Grundlagen zu den 7 anerkannten Produktgruppen findest du im Ratgeber zur 42-Euro-Pflegebox. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, findet den Ablauf in Pflegebox beantragen: 6 Fehler.

Warum viele Menschen noch "40 Euro" suchen

Die Pauschale war mehrere Jahre lang unverändert bei 40 Euro monatlich. Diese Zahl hat sich in Beratungsmaterialien, Blog-Artikeln, Print-Broschüren und Vorlagenschreiben verfestigt. Ältere Google-Ergebnisse, PDFs aus Pflegekasse-Downloads oder handgeschriebene Notizen aus Beratungsgesprächen führen deshalb weiterhin die alte Zahl.

Wer beim Suchen nach "40 Euro Pflegehilfsmittel" auf dieser Seite landet, hat also eine leichte Auffrischung nötig, aber nichts Grundlegendes verpasst: das System funktioniert genauso wie zuvor, nur der Höchstbetrag ist etwas angehoben.

Die 2 Euro Unterschied – was bedeuten sie in der Praxis?

Zwei Euro mehr pro Monat entsprechen rund 24 Euro mehr im Jahr. In Produkte übersetzt heißt das je nach Sortiment:

Produkt Was du für zusätzliche 2 Euro monatlich bekommst
Bettschutzeinlagen 60x60 cm etwa 4 bis 6 zusätzliche Einlagen
Einmalhandschuhe Nitril etwa 20 bis 30 zusätzliche Handschuhe
Händedesinfektion 500 ml etwa eine zusätzliche 100-ml-Flasche
Schutzschürzen (Einmal) etwa 5 bis 8 zusätzliche Schürzen

Nicht spektakulär pro Monat, aber über 12 Monate hinweg macht das je nach Konfiguration eine ganze zusätzliche Sortimentsposition aus. Wichtiger als der numerische Sprung ist, dass Angehörige die aktuelle Zahl kennen – sonst planen sie unnötig knapp.

Was passiert mit alten Anträgen und Bewilligungen?

Ein Bewilligungsbescheid, der noch die alte 40-Euro-Angabe enthält, ist nicht automatisch überholt. Pflegekassen setzen die aktuelle Höhe in der Regel automatisch fort und rechnen ab dem Zeitpunkt der Änderung mit dem neuen Betrag ab. Die Bewilligung selbst bleibt gültig, es ist kein Neuantrag nötig.

Wer sich unsicher ist, kann in der laufenden monatlichen Direktbelieferung überprüfen: die Rechnung des Vertragsanbieters zeigt den erstatteten Betrag klar aus. Wird 42 Euro erstattet, ist alles korrekt. Wird noch 40 Euro erstattet, lohnt ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse zur Klärung.

Selbstbezug: Rechnungen aus der 40-Euro-Zeit

Beim Selbstbezug gilt: der zum Zeitpunkt der Rechnung gültige Höchstbetrag wird erstattet. Wer noch offene Belege aus einem Monat hat, in dem die 40-Euro-Grenze galt, bekommt maximal 40 Euro erstattet. Für Rechnungen aus späteren Monaten gilt die neue 42-Euro-Grenze automatisch, ohne dass ein Antrag angepasst werden muss.

Rechnungen sollten monatsweise sortiert und getrennt eingereicht werden – jede Rechnung wird gegen den in ihrem Ausstellungsmonat geltenden Höchstbetrag geprüft.

Ändert sich der Anspruch mit dem Pflegegrad?

Nein – die 42 Euro monatlich gelten einheitlich für Pflegegrad 1 bis 5. Die Erhöhung von 40 auf 42 Euro betrifft alle Pflegegrade gleichermaßen. Wer einen höheren Pflegegrad hat, verbraucht in der Praxis meist mehr, bekommt aber nicht automatisch mehr Pauschale. Details dazu im Ratgeber Pflegegrad 1 bis 5: 5 Pflegehilfsmittel.

FAQ zur Höhe der Pauschale

Zahlt die Pflegekasse jetzt 40 oder 42 Euro?

Aktuell 42 Euro monatlich. 40 Euro war der frühere Höchstbetrag und findet sich noch in älteren Quellen.

Muss ich den Antrag neu stellen, wenn die Bewilligung noch "40 Euro" nennt?

Nein. Die Pflegekasse rechnet automatisch mit der aktuellen Höhe ab. Der Bewilligungsbescheid ist eine formale Grundlage; die konkrete monatliche Erstattung folgt dem geltenden Höchstbetrag.

Warum gerade 42 Euro und nicht ein runder Betrag?

Die Höhe folgt einer Anpassung im Rahmen der Pflegereformen und wird gesetzlich fortgeschrieben. Der Betrag orientiert sich am durchschnittlichen Verbrauchsniveau der anerkannten Produktgruppen. Ein "runder Betrag" war historisch die 40 Euro; die Erhöhung um 2 Euro spiegelt die Inflations- und Kostenentwicklung im Verbrauchsmaterialbereich.

Sind weitere Erhöhungen geplant?

Konkrete gesetzliche Ankündigungen liegen für die kommenden Monate nicht vor. Erhöhungen erfolgen üblicherweise im Rahmen größerer Pflegereformen; wer Fortschreibung erwartet, sollte die Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit und der eigenen Pflegekasse verfolgen.

Kann ich rückwirkend die 2 Euro Differenz einfordern für Monate in denen ich noch 40 Euro bekam?

Nein. Der jeweils geltende Höchstbetrag bestimmt die Erstattung. Für zurückliegende Monate mit 40-Euro-Grenze gilt diese Grenze fort – auch wenn heute 42 Euro erstattet würden.

Was passiert, wenn mein Anbieter noch mit der 40-Euro-Grenze arbeitet?

Kurzer schriftlicher Hinweis an den Anbieter mit der Bitte um Umstellung auf 42 Euro. Wenn der Anbieter nicht reagiert, lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Vertragspartner – Details im Ratgeber Pflegebox ändern: Anbieterwechsel.

Fazit: Kleiner Zahlensprung, große Übersichtlichkeit

Der Unterschied zwischen 40 und 42 Euro ist im Alltag klein, in der Information aber wichtig: wer die aktuelle Zahl kennt, plant seine Direktbelieferung oder den Selbstbezug realistischer. Wer noch mit 40 Euro rechnet, verplant meist etwas zu knapp und wundert sich später über "kein Guthaben mehr" am Monatsende.

Auf pflegehilfsmittelmarkt.de findest du die aktuelle 42-Euro-Zusammenstellung aus den 7 anerkannten Produktgruppen. Bei anerkanntem Pflegegrad läuft die Abrechnung direkt über die Pflegekasse. Für die typischen Fragen von Angehörigen zur monatlichen Erstattung siehe Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 10 Fragen.

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