
Pflegegrad 1: Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
Auf einen Blick: Auch mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel. Für Produkte zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz gibt es bis zu 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett übernimmt die Kasse ebenfalls, oft leihweise und mit einer Zuzahlung von 10 Prozent, die je nach Hilfsmittel bei höchstens 10 oder 25 Euro liegt. Dazu kommen der Hausnotruf mit bis zu 27 Euro im Monat und bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme in der Wohnung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was Pflegegrad 1 bedeutet
Pflegegrad 1 bekommen Menschen, deren Selbstständigkeit nur gering beeinträchtigt ist, zum Beispiel wegen einer Erkrankung der Wirbelsäule oder der Gelenke. Die Pflegeversicherung setzt hier früh an. Sie soll helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten und das Leben in der eigenen Wohnung möglich zu machen.
Welche Leistungen dazugehören, regelt §28a SGB XI. Neben Pflegeberatung, Pflegekursen und dem Entlastungsbetrag steht dort ausdrücklich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40. Die Höhe des Budgets hängt nicht vom Pflegegrad ab: Die 42 Euro für Verbrauchsprodukte gelten in Pflegegrad 1 genauso wie in Pflegegrad 5. Wie sich der Bedarf mit steigendem Pflegegrad verändert, zeigt die Übersicht Pflegegrad 1 bis 5.
5 Pflegehilfsmittel und Zuschüsse bei Pflegegrad 1
1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat
Die Pflegekasse übernimmt nach §40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 Euro im Monat für Produkte, die zum Verbrauch bestimmt sind, die meisten davon für den Einmalgebrauch. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis führt dafür zwölf Positionen, darunter:
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, etwa Krankenunterlagen 40 x 60 cm
- medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken
- Schutzschürzen und Einmallätzchen
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie die passenden Tücher
Du kannst die Produkte selbst kaufen und die Rechnungen einreichen oder sie dir monatlich liefern lassen. Bei der Lieferung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Was genau dazugehört und welche Mengen üblich sind, erklärt der Ratgeber zur 42-Euro-Pflegebox.
2. Waschbare Bettschutzeinlagen: gesondert über die Pflegekasse
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören nicht zum 42-Euro-Budget. Die Pflegekasse zahlt sie trotzdem, als Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51 (Position 51.40.01.4). Du trägst 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Stück. Die Menge richtet sich nach dem Bedarf. Die hkk nennt als Richtwert bis zu drei Stück pro Jahr (Stand 03/2026). Das Monatsbudget für Verbrauchsprodukte bleibt davon unberührt. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Waschbare Bettschutzeinlagen: Kostenübernahme.
3. Hausnotruf: bis zu 27 Euro im Monat
Den Hausnotruf zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1, wenn er nötig ist. Sie übernimmt den Basistarif, seit dem 1. April 2026 bis zu 27 Euro im Monat. Darin stecken das Gerät, der Funksender als Armband oder Kette, Installation und Einweisung sowie eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Die Voraussetzungen sind eng gefasst. Die pflegebedürftige Person muss fast den ganzen Tag allein sein, oder Mitbewohner sind oft und länger abwesend, etwa wegen der Arbeit. Außerdem muss wegen des Gesundheitszustands jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen sein, in der niemand im Haushalt Hilfe holen kann. Ob das zutrifft, prüft der Medizinische Dienst für die Pflegekasse. Der Anbieter muss Vertragspartner der Kasse sein. Kostet der Basistarif mehr als 27 Euro, zahlst du die Differenz. Zusatzleistungen wie eine Schlüsselhinterlegung oder ein mobiles Gerät für unterwegs zahlst du ganz selbst.
4. Technische Pflegehilfsmittel: oft leihweise, mit kleiner Zuzahlung
Größere Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, übernimmt die Pflegekasse ebenfalls, zum Beispiel ein Pflegebett. Solche Hilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten zu, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§40 Abs. 3 SGB XI). Für Hilfsmittel, die zugleich der Krankenbehandlung dienen können, etwa Pflegebetten oder Pflegerollstühle, gelten die Regeln der Krankenversicherung: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§40 Abs. 5 SGB XI). In Härtefällen kann die Kasse ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Ob ein Hilfsmittel nötig ist, kann die Pflegekasse von einer Pflegefachperson oder dem Medizinischen Dienst prüfen lassen.
Nicht alles, was im Alltag hilft, ist ein Pflegehilfsmittel. Rollstühle und Gehhilfen sind in der Regel Hilfsmittel der Krankenkasse und brauchen eine Verordnung. Kann ein Gerät beiden Zwecken dienen, prüft die Kasse, bei der du den Antrag stellst, wer zuständig ist (§40 Abs. 5 SGB XI). Du musst die Abgrenzung also nicht selbst klären.
5. Zuschuss für den Umbau: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Wenn ein Umbau die Pflege zu Hause erst möglich macht oder deutlich erleichtert, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, auch bei Pflegegrad 1. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiel den Einbau einer barrierefreien Dusche. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag für jede Person, zusammen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Hol die Zusage der Pflegekasse ein, bevor die Handwerker anfangen.
Gesetzlich stehen bei Pflegegrad 1 außerdem digitale Pflegeanwendungen zu: bis zu 40 Euro im Monat, dazu bis zu 30 Euro, wenn ein Pflegedienst bei der Nutzung hilft. Bezahlt werden nur Anwendungen aus dem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Prüfe vor dem Antrag, ob dort schon eine passende Anwendung steht. Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit prüft die Kasse, ob die Anwendung genutzt wird und hilft, und bewilligt sie dann unbefristet.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Pflegegeld und Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sieht das Gesetz erst ab Pflegegrad 2 vor. Dort beträgt das Pflegegeld im Jahr 2026 monatlich 347 Euro. Verhinderungspflege gibt es in Pflegegrad 1 nicht. Für Kurzzeitpflege und Tages- oder Nachtpflege lässt sich nur der Entlastungsbetrag einsetzen.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat steht auch bei Pflegegrad 1 zu, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Er ist zweckgebunden und erstattet Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Pflegedienst und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Pflegehilfsmittel lassen sich damit nicht bezahlen. Eine Besonderheit gilt nur in Pflegegrad 1: Der Betrag darf auch für körperbezogene Hilfe eines Pflegedienstes eingesetzt werden, zum Beispiel beim Duschen oder Baden. Einen Antrag vorab braucht es nicht, die Kasse erstattet gegen Beleg. Was am Jahresende übrig ist, kannst du noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Übersicht: Pflegegrad 1 und Pflegehilfsmittel (Stand 2026)
| Leistung | Betrag | Eigenanteil | Kostenträger |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro im Monat | keiner | Pflegekasse |
| Waschbare Bettschutzeinlagen | Kosten des Produkts | 10 %, höchstens 25 Euro je Stück | Pflegekasse |
| Hausnotruf (Basistarif) | bis 27 Euro im Monat | Differenz über 27 Euro, Zusatzleistungen | Pflegekasse |
| Technische Pflegehilfsmittel | Kosten des Hilfsmittels, oft leihweise | 10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel; bei Pflegebetten und Pflegerollstühlen höchstens 10 Euro | Pflegekasse |
| Umbau der Wohnung | bis 4.180 Euro je Maßnahme | Kosten über dem Zuschuss | Pflegekasse |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 40 Euro plus 30 Euro Unterstützung im Monat, nur gelistete Anwendungen | Mehrkosten | Pflegekasse |
| Rollstuhl, Gehhilfen | mit Verordnung | 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro | Krankenkasse |
Quellen: §§28a, 40, 40a, 40b und 45b SGB XI; §61 SGB V; Übersicht der Leistungsbeträge 2026 (Stand 11.12.2025) und Seite zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 des Bundesgesundheitsministeriums; Verbraucherzentrale zum Hausnotruf (Stand 29.07.2026); Informationsblatt der hkk zur Produktgruppe 51 (Stand 03/2026); Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu doppelfunktionalen Hilfsmitteln.
So beantragst du Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1
- Bescheid abwarten. Alle Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Empfiehlt das Pflegegutachten bestimmte Pflegehilfsmittel, gilt diese Empfehlung als Antrag, sofern du zustimmst.
- Bei der Pflegekasse beantragen. Sie sitzt bei deiner Krankenkasse, ist aber ein eigener Kostenträger. Für Verbrauchsprodukte gibt es ein Formular. Viele Anbieter füllen es mit dir aus und übernehmen die Abrechnung.
- Für den Hausnotruf einen Vertragspartner wählen. Der Antrag geht auch formlos. Der Medizinische Dienst prüft die Voraussetzungen.
- Bei technischen Hilfsmitteln und Umbau die Zusage abwarten. Über Pflegehilfsmittel und Umbauzuschüsse entscheidet die Pflegekasse spätestens nach drei Wochen, mit Begutachtung nach fünf Wochen. Teilt sie eine Verzögerung nicht rechtzeitig schriftlich und mit Begründung mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Typische Stolperstellen beim Antrag zeigt der Beitrag Pflegebox beantragen: 6 Fehler.
FAQ zu Pflegegrad 1 und Pflegehilfsmitteln
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Pflegebox?
Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen ab Pflegegrad 1 zu, bis zu 42 Euro im Monat und ohne Zuzahlung. Wer mit dem bisherigen Anbieter unzufrieden ist, kann wechseln. Wie das geht, erklärt der Beitrag Pflegebox ändern.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, 2026 sind es dort 347 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung, allerdings nur als Erstattung für bestimmte Leistungen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Pflegehilfsmittel verwenden?
Nicht für Pflegehilfsmittel. Er ist für Entlastung gedacht, etwa Tagespflege oder einen Pflegedienst. Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse unabhängig davon, Verbrauchsprodukte zum Beispiel mit bis zu 42 Euro im Monat.
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Rollator?
In der Regel nicht. Gehhilfen wie ein Rollator sind Hilfsmittel der Krankenkasse und brauchen eine Verordnung, meist von der Ärztin oder dem Arzt. Empfiehlt das Pflegegutachten einen Rollator, gilt das mit deiner Zustimmung als Antrag. Erwachsene zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als der Preis des Hilfsmittels.
Ändert sich das Budget, wenn der Pflegegrad steigt?
Für Verbrauchsprodukte nicht: Die 42 Euro gelten in allen Pflegegraden. Warum ältere Quellen noch 40 Euro nennen, erklärt der Beitrag 40 oder 42 Euro Pflegehilfsmittel. Mit Pflegegrad 2 kommen andere Leistungen hinzu, vor allem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Muss ich bei Pflegegrad 1 etwas zuzahlen?
Bei Verbrauchsprodukten nicht. Für technische Pflegehilfsmittel und waschbare Bettschutzeinlagen zahlen Erwachsene 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, bei Pflegebetten höchstens 10 Euro. Beim Hausnotruf zahlst du, was über 27 Euro im Monat hinausgeht, und gebuchte Zusatzleistungen.
Fazit: Pflegegrad 1 lohnt sich auch ohne Pflegegeld
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber denselben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie die höheren Pflegegrade. Neben den Verbrauchsprodukten kommen Hausnotruf, technische Hilfen, waschbare Bettschutzeinlagen und der Zuschuss für den Umbau in Frage, jeweils wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer den Bescheid hat, sollte prüfen, was davon passt, und es beantragen, statt alles selbst zu bezahlen.
Auf pflegehilfsmittelmarkt.de findest du Bettschutz, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung für die monatliche Versorgung. Weitere Antworten zur Pauschale liefert der Beitrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 10 Fragen.