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Pflegebox kündigen: Wie geht das und welche Frist gilt?
2. Nov. 2026

Pflegebox kündigen: Wie geht das und welche Frist gilt?

Auf einen Blick: Die Pflegebox kündigst du bei dem Anbieter, der sie liefert, nicht bei der Pflegekasse. §40 SGB XI nennt dafür keine Frist, es zählen dein Vertrag und die AGB. In den Bedingungen von acht Anbietern, die wir am 2. November 2026 gelesen haben, reicht die Spanne von „ohne Frist“ bis „vier Wochen zum Monatsende“. Am häufigsten stehen dort 14 Tage zum Monatsende. Fast alle nehmen die Kündigung per E-Mail an. Dein Anspruch auf bis zu 42 Euro im Monat hängt nicht am Anbieter: Du kannst wechseln oder nach einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse selbst kaufen und die Quittungen einreichen. Hast du die Box nie bewusst bestellt, schreibe dem Anbieter das und widerrufe vorsorglich.

Bei wem kündigst du: Anbieter oder Pflegekasse?

Beim Anbieter. „Pflegebox“ ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern der Name für ein Lieferangebot. Dahinter stehen zwei getrennte Dinge:

  • Der Anspruch. Er steht in §40 Abs. 2 SGB XI und richtet sich gegen die Pflegekasse. Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat, bekommt bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn du eine Lieferung beendest.
  • Der Liefervertrag. Ihn schließt du mit dem Anbieter, und nur ihn beendest du mit der Kündigung.

Oft trittst du dem Anbieter zusätzlich deinen Erstattungsanspruch gegen die Pflegekasse ab, damit er direkt abrechnet. Laut den AGB eines Anbieters aus unserer Stichprobe endet die Abtretung mit dem Vertrag. Widerrufe sie im Kündigungsschreiben trotzdem ausdrücklich, dann gibt es später keine Unklarheit.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Das steht in deinem Vertrag oder den AGB des Anbieters. Eine einheitliche Frist gibt es nicht, wie unsere Stichprobe zeigt:

Regelung in AGB oder FAQ Anbieter (von 8)
ohne Frist, jederzeit 1
jederzeit, wirksam zum Monatsende oder Folgemonat 2
14 Tage oder zwei Wochen zum Monatsende 4
vier Wochen zum Monatsende 1

Ein Rechenbeispiel: Bei 14 Tagen zum Monatsende muss die Kündigung für Ende November spätestens am 16. November beim Anbieter sein. Kommt sie am 20. November an, läuft der Vertrag bis Ende Dezember, und die Dezember-Box kommt noch.

Ganz frei sind Anbieter dabei nicht. Bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen setzt §309 Nr. 9 BGB den AGB Grenzen: Eine Bindung von mehr als zwei Jahren ist dort unwirksam, ebenso eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vereinbarten Laufzeit. Verlängert sich ein solcher Vertrag still, darf das nur auf unbestimmte Zeit geschehen, und er muss dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. Für Verträge, die von Anfang an unbefristet laufen, nennt Nr. 9 keine eigene Höchstfrist. Kommt dir eine Klausel ungewöhnlich vor, frag bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes nach.

So kündigst du die Pflegebox: 5 Schritte

1. Unterlagen heraussuchen

Du brauchst den Namen des Anbieters, die Kundennummer und die AGB. Name und Kundennummer stehen meist auf der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein. Die AGB findest du in der Regel auf der Website des Anbieters. Sie können sich aber geändert haben, also frag im Zweifel nach der Fassung, die für dich gilt.

2. Frist und Termin notieren

Rechne aus, wann die Kündigung spätestens ankommen muss. Findest du keine Angabe, kündigst du „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Das steht auch im Muster weiter unten.

3. Kündigung schicken

E-Mail reicht in der Regel: AGB dürfen für solche Erklärungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§309 Nr. 13 BGB). Für die Frist zählt der Eingang beim Anbieter, nicht das Absenden. Schick die E-Mail am letzten Tag nicht erst abends, denn spät eingehende Nachrichten können erst am nächsten Werktag als zugegangen gelten. Hebe sie mit Sendedatum auf. Ein Brief braucht länger, wähle dafür ein Einwurf-Einschreiben.

Bietet der Anbieter den Vertrag auch online an, such auf seiner Seite nach einer Kündigungsschaltfläche, etwa „Verträge hier kündigen“. §312k BGB schreibt sie für viele online abschließbare Dauerverträge vor. Wo die Pflicht greift und die Schaltfläche fehlt, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen.

Kündigen kann die pflegebedürftige Person selbst oder wer sie rechtlich vertritt. Für alle anderen gehört eine Vollmacht dazu, im Original per Post, denn eine eingescannte Vollmacht kann der Anbieter zurückweisen (§174 BGB).

4. Bestätigung verlangen

Lass dir das Vertragsende und das Datum der letzten Lieferung in Textform bestätigen. Bleibt die Antwort aus, fragst du nach einer Woche nach. Die Bestätigung ist dein Beleg, falls später doch noch ein Paket kommt.

5. Pflegekasse informieren

Möchtest du danach selbst kaufen, stelle vorher bei der Pflegekasse einen Antrag auf Erstattung. Formlos reicht, er muss aber unterschrieben sein. Auch sonst solltest du ihr kurz schreiben, damit sie weiß, dass dieser Anbieter nicht mehr abrechnet. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, kann er das übernehmen: Ein Anbieter aus unserer Stichprobe reicht dafür eine Wechselerklärung zusammen mit dem Antrag bei der Kasse ein.

Muster: Kündigung der Pflegebox

Kopiere den Text in eine E-Mail oder einen Brief und ersetze die Angaben in Klammern.

Betreff: Kündigung Pflegebox, Kunden- oder Versichertennummer (Nummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag über die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für (Name der pflegebedürftigen Person, Geburtsdatum) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Eine erteilte Abtretung und eine Vollmacht zur Abrechnung mit der Pflegekasse widerrufe ich zum Vertragsende. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende und das Datum der letzten Lieferung in Textform.

Mit freundlichen Grüßen

(Name, Anschrift, Ort, Datum. Bei Vertretung: Vollmacht anbei)

Kündigen, pausieren oder wechseln?

Für einen Krankenhausaufenthalt musst du nicht kündigen, beim dauerhaften Umzug ins Heim reicht Pausieren dagegen nicht.

Situation Was passt Darauf achten
Krankenhaus, Reha, kurzer Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung Lieferung aussetzen lassen Sag dem Anbieter früh Bescheid, etwa per Telefon, E-Mail oder im Kundenportal.
Inhalt passt nicht, Lieferung unzuverlässig Box anpassen oder Anbieter wechseln Frag zuerst, ob der Anbieter die Zusammenstellung ändert. Die Schritte zum Wechsel stehen im Beitrag Pflegebox ändern.
Anbieter rechnet noch mit 40 Euro erst nachfragen, dann wechseln Seit 2025 gelten 42 Euro. Mehr dazu im Beitrag 40 oder 42 Euro.
Du möchtest selbst kaufen kündigen Erst formlos die Erstattung beantragen, dann die Quittungen monatlich einreichen. Unterschiede zur Lieferung zeigt der Beitrag 10 Fragen zum Verbrauch.
Dauerhafter Umzug ins Pflegeheim kündigen Der Anspruch setzt Pflege zu Hause voraus.
Die pflegebedürftige Person ist gestorben Anbieter und Pflegekasse sofort informieren Der Anspruch endet mit dem Tod. Die Erstattung schon selbst bezahlter Produkte lässt sich noch zwölf Monate danach geltend machen (§35 SGB XI).

Warte in den letzten beiden Fällen nicht ab. Zahlt die Kasse für schon gelieferte Boxen nicht mehr, behalten sich manche Anbieter in ihren AGB vor, dir diese Lieferungen in Rechnung zu stellen.

Soll danach ein neuer Anbieter liefern, stellst du dort einen neuen Antrag. Welche Fehler ihn verzögern, zeigt der Beitrag Pflegebox beantragen: 6 Fehler.

Pflegebox nie bestellt? Widersprechen und vorsorglich widerrufen

Manche Verträge entstehen am Telefon. Die Verbraucherzentrale NRW und die Stiftung Warentest warnen vor Anrufern, die zu einem Abo für Pflegeboxen drängen und sich zum Teil als Beauftragte der Pflegekasse ausgeben. Angehörige merken das oft erst, wenn plötzlich jeden Monat ein Karton ankommt. Dann gehst du so vor:

  1. Schriftlich widersprechen und vorsorglich widerrufen. Schreibe dem Anbieter, dass du nichts bestellt hast, und widerrufe für den Fall, dass er einen Vertrag behauptet. Der Musterbrief „Pflegebox-Lieferung widersprechen“ der Verbraucherzentrale NRW enthält beides.
  2. Frist im Blick behalten. Sie beträgt laut Verbraucherzentrale NRW in der Regel 14 Tage. In den Widerrufsbelehrungen der Anbieter, die wir gelesen haben, beginnt sie mit dem Erhalt der Ware, bei mehreren ausdrücklich mit der ersten Lieferung. Zähle also nicht von der letzten Box aus und warte nicht ab. Scheint die Frist vorbei, widerrufe trotzdem vorsorglich: Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die gesetzliche Frist nicht, und das Recht erlischt dann erst nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen (§356 BGB).
  3. Ware aufbewahren, nicht öffnen. Mehrere Anbieter schließen den Widerruf für versiegelte Hygieneware aus, sobald die Versiegelung entfernt wurde. Kam doch ein Vertrag zustande, verlangen die meisten Belehrungen die Rücksendung binnen 14 Tagen nach dem Widerruf, die Kosten trägst du dabei oft selbst.
  4. Pflegekasse informieren. Sie kann die Zahlungen an den Anbieter stoppen.
  5. Hilfe holen. Spätestens bei einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung solltest du dich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden. Frag vorher, ob sie Verträge dieser Art prüft.

Für Ware, die du wirklich nicht bestellt hast, entsteht nach §241a BGB kein Zahlungsanspruch gegen dich.

Solltest du wegen der Pflegereform jetzt kündigen?

Stand 2. November 2026: Heute kündigen musst du deshalb nicht. Die Bundesregierung will die eigene Leistung für Verbrauchsprodukte nach §40 Abs. 2 SGB XI streichen. Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (Bundesrat-Drucksache 587/26) sollen diese Produkte ab dem 1. Januar 2027 für die Pflegegrade 2 bis 5 über das Pflegegeld im neuen Entlastungsbudget bezahlt werden. Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf dieses Budget nicht vor.

Beschlossen ist das nicht. Das Kabinett hat am 30. September 2026 zugestimmt, die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. Die Bundesregierung schreibt selbst: „Die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht.“ Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt der heutige Anspruch.

Kommt das Gesetz wie geplant und läuft dein Vertrag weiter, kann die Box ab Januar dich selbst etwas kosten: Manche AGB erlauben, nicht erstattete Lieferungen dir zu berechnen. Notiere dir deshalb jetzt deine Frist. Für Ende Dezember muss die Kündigung bei 14 Tagen bis zum 17. Dezember ankommen, bei vier Wochen bis zum 3. Dezember. Frag deinen Anbieter vor diesem Termin schriftlich, wie er ab Januar abrechnen will und ob er ohne deine Zustimmung weiterliefert. Bekommst du bis dahin keine klare Antwort, ist Kündigen der sichere Weg, denn einen neuen Antrag kannst du später stellen.

FAQ zum Kündigen der Pflegebox

Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?

Nein. Für die normale Kündigung zum vereinbarten Termin brauchst du keinen Grund. Eine Begründung ist nur nötig, wenn du außerordentlich kündigst und die Frist nicht einhalten möchtest.

Darf ich für meine Mutter oder meinen Vater kündigen?

Ja, mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuung, die Verwandtschaft allein genügt nicht. Ist die Frist knapp, schick die E-Mail sofort und das Original der Vollmacht zusätzlich per Post. Einfacher ist es, wenn die pflegebedürftige Person selbst unterschreibt und das noch kann.

Kann der neue Anbieter für mich kündigen?

Manche bieten das an. Bei einem Anbieter aus unserer Stichprobe gibst du bei der Bestellung den alten Anbieter und das gewünschte Kündigungsdatum an. Prüfe trotzdem, ob das Ende schriftlich bestätigt wurde.

Was passiert mit den 42 Euro, wenn ich nichts mehr bestelle?

Der Betrag gilt pro Monat. Was du in einem Monat nicht nutzt, lässt sich nicht in den nächsten übertragen. Ausgezahlt wird er auch nicht: Erstattet wird nur, was du gekauft und belegt hast.

Nach der Kündigung kommt noch eine Box. Was nun?

Vergleiche das Lieferdatum mit dem bestätigten Vertragsende. Fällt die Lieferung noch in die Laufzeit, gehört sie dazu. Kommt sie danach, schreibst du Anbieter und Pflegekasse sofort an, damit nichts mehr abgerechnet wird.

Fazit: Erst die Frist prüfen, dann schreiben

Am meisten hängt an der Frist: Wer sie um ein paar Tage verpasst, bekommt einen Monat länger Pakete. Bestätigt der Anbieter das Vertragsende nicht von selbst, hak nach, denn mit dieser Bestätigung kannst du später belegen, wann der Vertrag endete.

Möchtest du danach selbst kaufen, beantrage die Erstattung bei der Pflegekasse und frag gleich, welche Belege sie braucht. Auf pflegehilfsmittelmarkt.de findest du Einmalhandschuhe, Bettschutz und Schutzkleidung. Was alles zu den Verbrauchsprodukten gehört, steht im Ratgeber zur 42-Euro-Pflegebox.

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