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Wundversorgung zu Hause: Was dürfen Angehörige selbst übernehmen?
26. Okt. 2026

Wundversorgung zu Hause: Was dürfen Angehörige selbst übernehmen?

Auf einen Blick: Kleine Schnitt- und Schürfwunden können Angehörige zu Hause selbst versorgen. Dazu gehören Hände waschen, Einmalhandschuhe anziehen, die Wunde mit klarem Wasser oder einer Wundspüllösung reinigen, sie abdecken und täglich kontrollieren. Ärztliche Hilfe braucht es bei tiefen oder klaffenden Wunden, bei Zeichen einer Infektion und wenn eine Wunde nicht heilt. Bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder geschwächter Abwehr sollte auch eine kleine Wunde ärztlich angesehen werden. Den Verband einer chronischen Wunde wie eines Druckgeschwürs sollte eine medizinische Fachkraft wechseln. Die Ärztin oder der Arzt kann dafür häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst verordnen. Angehörige helfen bei Druckentlastung, Hygiene und Beobachtung. Verbandmittel auf Rezept übernimmt die Krankenkasse bis auf die gesetzliche Zuzahlung.

Akute oder chronische Wunde: der wichtigste Unterschied

Kleine Wunden heilen laut AOK in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen von selbst ab, Schürfwunden brauchen etwa zwei Wochen. Heilt eine Wunde trotz Behandlung innerhalb von vier bis zwölf Wochen nicht ab, spricht das Gesundheitsportal des Bundes (gesund.bund.de) von einer chronischen Wunde. Die AOK nennt als Richtwert acht Wochen.

Chronische Wunden entstehen oft auf dem Boden einer Grunderkrankung. Typisch ist ein Druckgeschwür (Dekubitus) bei Menschen, die viel liegen oder sitzen. Dazu kommen schlecht heilende Wunden am Unterschenkel bei Venenschwäche oder Durchblutungsstörungen, umgangssprachlich „offenes Bein“ genannt, und Wunden am Fuß bei Diabetes. Menschen mit diabetischem Fuß spüren eine Wunde oft nicht, weil die Nerven geschädigt sind. Ein regelmäßiger Blick auf Füße und Druckstellen lohnt sich deshalb.

Kleine Wunden versorgen: 6 Schritte

Die folgenden Schritte gelten für kleine Alltagsverletzungen. Sie folgen den AOK-Ratgebern zur Wundversorgung. Die Impfregeln in Schritt 6 stammen von der Ständigen Impfkommission (STIKO).

1. Hände waschen, Handschuhe anziehen

Wasche die Hände gründlich mit Seife, ziehe Einmalhandschuhe an und berühre die Wunde nicht direkt mit den Fingern. Wann Waschen reicht und wann du zusätzlich desinfizierst, erklärt der Beitrag Hände waschen oder desinfizieren.

2. Blutung stillen

Blutet die Wunde etwas, spült das den ersten Schmutz heraus. Danach lagerst du die Körperstelle hoch und drückst etwa fünf Minuten lang eine sterile Kompresse auf die Wunde. Blutet sie stark, legst du gleich einen Druckverband an. Hört die Blutung nicht auf, rufst du den Notruf 112 oder fährst in die Notaufnahme.

3. Spülen und Fremdkörper entfernen

Grobe Verschmutzungen spülst du unter laufendem Wasser ab, alternativ mit einer fertigen Wundspüllösung wie isotonischer Kochsalzlösung. Splitter oder kleine Steinchen holst du mit einer vorher desinfizierten Pinzette heraus. Alkoholhaltige Desinfektionssprays können die Haut stark reizen. Besser geeignet sind Wundspüllösungen mit antiseptischer Wirkung oder alkoholfreie Sprays.

4. Abdecken

Kleine Wunden können offen heilen oder mit einem Pflaster bedeckt werden. Große Schürfwunden brauchen einen Verband, der die verletzte Haut vor Keimen schützt. Ein Pflaster, das sauber und trocken bleibt, musst du nicht ständig wechseln. Wird es nass oder schmutzig, etwa am Finger, kommt ein neues darauf. Klebe ein Pflaster nie ringförmig um einen Finger, einen Zeh oder einen Arm, damit das Blut weiter zirkulieren kann. Wer auf Pflaster mit Rötung oder Juckreiz reagiert, greift zu Produkten für sensible Haut.

5. Täglich kontrollieren

Sieh dir die Wunde jeden Tag an. Wird die Haut um die Wunde rot und warm oder schwillt sie an, sollte eine Ärztin oder ein Arzt sie ansehen. Auch stärkere Schmerzen, schlechter Geruch, Eiter, Fieber und rote Streifen in der Nähe der Wunde deuten auf eine Infektion hin. Eine Wundinfektion kann sich im ganzen Körper ausbreiten und im schlimmsten Fall zu einer Sepsis führen.

6. Tetanusschutz prüfen

Bei jeder Wunde besteht ein Risiko für Wundstarrkrampf. Wer vollständig grundimmunisiert ist, braucht bei kleinen, sauberen Wunden eine Auffrischung, wenn die letzte Impfung zehn Jahre oder länger zurückliegt. Bei tiefen oder verschmutzten Wunden, etwa durch Erde, Staub oder Speichel, gilt schon eine Frist von fünf Jahren. So empfiehlt es die STIKO. Ist eine Auffrischung fällig, fehlt die Impfung oder ist der Impfstatus unklar, geht es zur Hausarztpraxis. Ohne sicheren Impfschutz kann zusätzlich ein Tetanus-Immunglobulin nötig sein.

Wann ärztliche Hilfe nötig ist

  • Sofort Notruf 112: bei Verdacht auf eine Sepsis, etwa wenn zu einer Wunde plötzliche Verwirrtheit, schnelle Atmung, Herzrasen oder Fieber mit Schüttelfrost kommen. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt eine Sepsis ausdrücklich einen Notfall.
  • Notruf 112 oder Notaufnahme: bei besonders großen oder stark blutenden Wunden.
  • Sofort in die Notaufnahme: bei tiefen Schnittwunden, größeren Platzwunden und Stichwunden.
  • Zeitnah in die Arztpraxis: bei Zeichen einer Infektion wie Rötung, Wärme, Schwellung, Eiter oder Fieber und wenn der Tetanusschutz aufgefrischt werden muss.
  • Immer ärztlich versorgen lassen: klaffende Wunden, die vielleicht geklammert, geklebt oder genäht werden müssen, Fremdkörper, die sich nicht entfernen lassen, und Bisswunden von Tieren, weil sie sich leicht infizieren. Ist die Hausarztpraxis bei einem Biss geschlossen, geht es in die Notaufnahme.
  • Ärztlich abklären: wenn eine Wunde nicht abheilt, immer wieder aufgeht oder bei Diabetes am Fuß entsteht. Heilen Wunden schlecht, etwa durch ein geschwächtes Immunsystem, lass auch kleine Verletzungen ärztlich ansehen.

Chronische Wunden: Was der Pflegedienst übernimmt

Für chronische und schwer heilende Wunden kann die Ärztin oder der Arzt häusliche Krankenpflege verordnen. Grundlage ist die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ein Pflegedienst wechselt dann die Verbände, reinigt die Wunde und dokumentiert, wie sie sich entwickelt. Die Richtlinie sieht dafür einen Dienst vor, der auf chronische Wunden spezialisiert ist und etwa Pflegefachkräfte mit einer Zusatzqualifikation in der Wundversorgung beschäftigt. Übernimmt ein solcher Dienst die Versorgung, versorgt für die Dauer des spezialisierten Bedarfs nur er die Wunde. Die Versorgung soll vorrangig in der Wohnung stattfinden. Geht das wegen der Wunde oder der Verhältnisse zu Hause nicht, soll sie in einer spezialisierten Einrichtung erfolgen. Das muss auf der Verordnung stehen. Auch eine akute Wunde, die einen Verband braucht, kann ein Pflegedienst auf Verordnung versorgen.

In der Verordnung stehen unter anderem Art und Lage der Wunde, ihre Größe, die Verbandmaterialien und wie oft gewechselt wird. Für das Anlegen von Pflastern oder Sprühverbänden kommt kein Pflegedienst auf Kassenkosten. Diese sogenannten Wundschnellverbände schließt die Richtlinie ausdrücklich aus.

Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen. Das darf sie nur, wenn weder die gepflegte Person selbst noch jemand im Haushalt die Maßnahme durchführen kann. Ob jemand im Haushalt das kann, schätzt die Ärztin oder der Arzt ein und vermerkt es auf der Verordnung. Reiche die Verordnung spätestens am vierten Arbeitstag nach der Ausstellung bei der Krankenkasse ein. Dann zahlt sie den Pflegedienst auch für die Zeit, in der sie noch über die Genehmigung entscheidet.

Was Angehörige bei chronischen Wunden tun können

  • Sich anleiten lassen. Zur Wundversorgung gehört, dass der Pflegedienst bei Bedarf zeigt, wie du Druck entlastest, Bewegung förderst und mit Schmerzen oder Wundgeruch umgehst.
  • Druck entlasten. Damit ein Druckgeschwür heilt, muss die Stelle so weit wie möglich entlastet werden. Der Pflegedienst soll dich so anleiten, dass du das Umlagern möglichst selbst übernimmst. Dafür sind bis zu zehn Anleitungen verordnungsfähig. Ob Lagerungshilfen oder Hilfsmittel gegen Dekubitus dabei helfen, prüft die Ärztin oder der Arzt vor der Verordnung.
  • Beobachten und melden. Veränderungen an Wunde, Geruch oder Schmerzen gibst du an Pflegedienst oder Praxis weiter.
  • Hygienisch vorbereiten. Damit der Pflegedienst die Wunde zu Hause versorgen kann, braucht es geeignete hygienische Bedingungen. Halte eine saubere, freie Ablage für das Material bereit. Wie du Flächen mit Tüchern desinfizierst, steht im Beitrag Flächendesinfektionstücher richtig anwenden.

Wer zahlt was?

Leistung Kostenträger Eigenanteil
Verbandmittel auf Rezept Krankenkasse (§31 SGB V) ab 18 Jahren 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel, nie mehr als der Preis
Verbandwechsel durch den Pflegedienst Krankenkasse, häusliche Krankenpflege, Genehmigung nötig (§37 SGB V) ab 18 Jahren 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 Euro je Verordnung
Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Schutzschürzen Pflegekasse bei Pflegegrad (§40 Abs. 2 SGB XI) keiner, bis 42 Euro im Monat
Hilfsmittel gegen Druckgeschwüre Kranken- oder Pflegekasse, je nach Hilfsmittel gesetzliche Zuzahlung

Verbandmittel sind laut §31 Abs. 1a SGB V Gegenstände, deren Hauptwirkung darin besteht, verletzte Körperstellen zu bedecken, Flüssigkeit aus ihnen aufzusaugen oder beides. Sie gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Was über die Pflegekasse läuft, zeigt der Ratgeber zur 42-Euro-Pflegebox. Bei Hilfsmitteln, die beiden Kassen zugeordnet sein können, genügt ein Antrag. Die Kasse, bei der er eingeht, prüft den Anspruch und entscheidet (§40 Abs. 5 SGB XI).

FAQ zur Wundversorgung zu Hause

Dürfen Angehörige einen Verband wechseln?

Bei kleinen Wunden ja. Ob Angehörige eine ärztlich verordnete Wundversorgung übernehmen können, schätzt die Ärztin oder der Arzt ein. Den Verband einer chronischen Wunde sollte eine medizinische Fachkraft wechseln. Versorgt ein spezialisierter Pflegedienst die Wunde, übernimmt nur er die Wundversorgung, solange dieser Bedarf besteht. Angehörige helfen bei Lagerung, Hygiene und Beobachtung.

Brauche ich eine Wundsalbe?

Bei kleinen Wunden nicht unbedingt. Eine Wundsalbe kann die Wunde aber vor dem Austrocknen bewahren und so die Heilung fördern. Für Schnitt- und Schürfwunden empfiehlt die AOK eine Salbe mit antiseptischer Wirkung.

Bezahlt die Pflegebox Verbandmaterial?

Nein. Verbandmittel gibt es auf ärztliches Rezept über die Krankenkasse. Über die 42 Euro der Pflegekasse laufen Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion sowie Schutzschürzen.

Fazit: Kleine Wunden selbst, chronische Wunden im Team

Für kleine Wunden reicht eine Grundausstattung zu Hause: Einmalhandschuhe, sterile Kompressen, Pflaster, Mullbinden, eine Pinzette und eine Wundspüllösung. Was darüber hinausgeht, besprichst du mit der Hausarztpraxis oder dem Pflegedienst.

Auf pflegehilfsmittelmarkt.de findest du Einmalhandschuhe und Material zur Wundversorgung, etwa den zuschneidbaren Wundschnellverband für sensible Haut. Wie du unterwegs ohne Waschbecken an saubere Hände kommst, zeigt der Beitrag Händedesinfektionstücher richtig einsetzen.

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